Rechtsprechung
BGH, 23.09.2003 - XI ZR 27/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- Judicialis
ZPO § 322 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2; ; HWiG § 3 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 S. 1
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 23.09.2003 - XI ZR 27/03
Ihnen ist daher nicht etwa eine ständige Fehlerpraxis des Berufungsgerichts zu entnehmen und damit auch kein konkreter Anhaltspunkt, der eine Wiederholung des Rechtsfehlers durch das Gericht in künftigen Fällen besorgen ließe und aus diesem Grund eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig machte (vgl. BGH, Beschluß vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, WM 2003, 987, 989). - BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80
Hilfsaufrechnung im Wechselprozeß
Auszug aus BGH, 23.09.2003 - XI ZR 27/03
Dies gilt auch, soweit sie darauf hinweist, das Berufungsgericht hätte die Frage, in welchem Umfang der eingeklagte Zahlungsanspruch des Klägers besteht, mit Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO nicht mit der Begründung offenlassen dürfen, sein Anspruch sei jedenfalls durch die Aufrechnung der Beklagten mit ihrem Rückgewähranspruch aus § 3 Abs. 1 HWiG erloschen (vgl. BGHZ 80, 97, 99; BGH, Urteil vom 25. Juni 1956 - II ZR 78/55, LM § 322 ZPO Nr. 21). - BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55
Auszug aus BGH, 23.09.2003 - XI ZR 27/03
Dies gilt auch, soweit sie darauf hinweist, das Berufungsgericht hätte die Frage, in welchem Umfang der eingeklagte Zahlungsanspruch des Klägers besteht, mit Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO nicht mit der Begründung offenlassen dürfen, sein Anspruch sei jedenfalls durch die Aufrechnung der Beklagten mit ihrem Rückgewähranspruch aus § 3 Abs. 1 HWiG erloschen (vgl. BGHZ 80, 97, 99; BGH, Urteil vom 25. Juni 1956 - II ZR 78/55, LM § 322 ZPO Nr. 21).